- Präferenzsystem
- Präferẹnzsystem,die gegenseitige handelspolitische Vorzugsbehandlung für sämtliche oder ausgewählte Einfuhrwaren zwischen zwei oder mehreren Ländern (Präferenzzone), meist durch Vorzugszölle (Präferenzzölle), die die Zölle für Waren aus anderen Ländern unterschreiten. Ursprünglich nur zwischen Mutterland und Kolonie angewendet, wurden Präferenzsysteme nach dem Ersten Weltkrieg auf ganze Regionen ausgedehnt (z. B. Empire-Präferenzen zwischen Großbritannien und den Ländern des Commonwealth). Das Präferenzsystem verstößt zwar gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung, wurde aber vom GATT (Art. 24) toleriert, wenn es sich um Zollunionen oder Freihandelszonen handelt (Erzielung handelschaffender Effekte). Im Zuge der Uruguay-Runde wurde Art. 24 dahingehend verschärft, dass eine »angemessene Zeitspanne« (höchstens 10 Jahre) für die Realisierung einer Zollunion oder Freihandelszone festgesetzt wurde. - Das 1972 zwischen EG und EFTA geschlossene Präferenzabkommen führte faktisch zu einer beide Ländergruppen umfassenden Freihandelszone, die 1994 zum Europäischen Wirtschaftsraum weiterentwickelt wurde. Präferenzzölle gewährt die EG außerdem aufgrund von Assoziierungsabkommen (Türkei, Malta, Zypern), zu denen auch die »Europaabkommen« (mit osteuropäischen Transformationsstaaten) zählen, Handels- und Kooperationsabkommen (z. B. Maghreb-Staaten), Partnerschafts- (z. B. GUS-Staaten) und Präferenzabkommen (z. B. Israel). Seit 1971 werden den Entwicklungsländern einseitige Zollpräferenzen für Ursprungserzeugnisse eingeräumt, die für gewerblichen Waren, Textil- oder Agrarerzeugnisse unterschiedlich sind. Das Allgemeine Präferenzsystem der EG wurde 1981 verlängert und ausgeweitet (Verbesserungen für die am wenigsten entwickelten Länder, Vergünstigungen für einzelne Entwicklungsländer je nach Grad ihrer Wettbewerbsfähigkeit); die zum 1. 1. 1995 in Kraft getretene Reform ersetzte Zollkontingente und -plafonds durch nach Sensibilität der Produkte gestaffelte Zollsätze. Importwaren werden nunmehr in vier Gruppen mit unterschiedlichen Zollvergünstigungen eingeteilt, wobei sich die Höhe der Präferenzzölle nach den Sätzen des Gemeinsamen Zolltarifs der EG richtet. - Nach dem Vorbild der EG haben verschiedene westliche Industrieländer mit Entwicklungsländern Präferenzabkommen vereinbart, die auch im Rahmen der 1995 gegründeten WTO in Kraft blieben.
Universal-Lexikon. 2012.